Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechtes. Ein Patientenanwalt ist ein Medizinrechtler, der sich innerhalb dieses Schwerpunktes weiter auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ausschließlich für Patienten spezialisiert hat. Mehr..

Inhaltsübersicht Patient und Anwalt


Lieber Patient,
liebe Patientin,

ich freue mich, Sie auf meiner Seite begrüßen zu dürfen und heiße Sie herzlich Willkommen. Ich will Ihnen an dieser Stelle eine kurze Übersicht über den Inhalt der Seite „Patient und Anwalt“ - einer Seite rund ums Medizinrecht und ärztliche Behandlungsfehler (Ärztepfusch oder Kunstfehler) – und mich, den Fachanwalt für Medizinrecht, ausschließlich im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwalt Stefan Hermann, geben:
 
Zunächst stelle ich mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht vor. Denn: Als geschädigter Patient wurden Sie bereits einmal von einer Vertrauensperson, einem Arzt (in einem Krankenhaus) enttäuscht. Das soll Ihnen beim Anwalt nicht wieder passieren! Auch ein Patientenanwalt ist eine Vertrauensperson. Daher ist es für Sie wichtig zu wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Sie erfahren dort, dass ich mich als Fachanwalt für Medizinrecht auf die Arzthaftung (das Arzthaftungsrecht), also die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler (Ärztepfusch, Kunstfehler) ausschließlich für Patienten spezialisiert habe. Das Spektrum meiner Tätigkeit umfasst Geburtsfehler (schwer behinderte Kinder, hypoxischer Hirnschaden, Anfallsleiden), Amputationen (oft Beinamputation, z. B. nach einer Verschlusskrankheit; PAVK), fehlerhafte Prothesen nach einer solchen Amputation, künstliche Gelenke (Total Endoprothese; kurz TEP), Krebsoperationen, misslungene Blinddarmoperationen (z. B. mit Darm- oder Blasenverletzung) oder misslungene Schönheitsoperationen (z. B. Brustoperation, Bauchstraffung, Narben) sowie viele weiterer Schadensbilder, also jegliche Behandlungsfehler (Ärztepfusch oder Kunstfehler).

Damit Sie sich einen noch besseren Eindruck von mir machen können, habe ich neben vielen Presseberichten einige TV Beiträge eingestellt. Wegen der großen Datenmenge, die TV-Berichte haben, habe ich aus den vielen Berichterstattungen exemplarisch nur eine Sache herausgesucht. In dieser geht es um eine fehlerhafte Blinddarm-OP, in Folge derer es bei der Patientin zu einer Amputation eines Beines kam. Ich bin in einer Talk-Show, in einem Filmbericht und in einem Interview im Zusammenhang mit diesem Bericht zu sehen. Dabei geht es weniger um die Amputation, den konkreten Behandlungsfehler oder das konkret erzielte Schmerzensgeld selbst, als vielmehr darum, mich (den Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann) aus verschiedenen Perspektiven vorzustellen.


Die Vertretung der Patienten gegen den Arzt / die Ärzte und das Krankenhaus / die Krankenhäuser ist meine große Leidenschaft. Um hier möglichst effektiv zu sein, habe ich über die Jahre ein hoch qualifiziertes und motiviertes Team zusammengestellt. Hervorzuheben ist insoweit Frau Rechtsanwältin Diehl, die ebenfalls schwerpunktmäßig im Arzthaftungsrecht für Patienten tätig ist. Sie erledigt aufwändige medizinische und juristische Recherchen für mich. Sie bearbeitet also nicht zusätzliche Fälle (wie das in anderen Kanzleien der Fall wäre), sondern arbeitet mir zu. So haben Sie also tatsächlich – wie in Amerika - immer zwei Rechtsanwälte, die mit der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Sie tätig sind. Die Erfolgsaussichten sind so deutlich besser! Wenn es darauf ankommt, unterstützt mich Frau Rechtsanwältin Diehl auch bei Verhandlungen vor Gericht, also im Prozeß vor dem Landgericht oder bei Berufungen vor dem Oberlandesgericht. Natürlich betreue ich alle Patienten und Patientinnen während des gesamten Mandates stets persönlich.

Da im Medizinrecht bei Patientenanwälten eine erhebliche Flut an ärztlichen Dokumentationen und sonstigen Daten zu organisieren sind, besteht das weitere Kanzleiteam aus drei Fachangestellten, die ebenfalls ausschließlich bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten mitarbeiten und daher in ihrem Bereich ebenfalls im Medizinrecht spezialisiert sind. Für Sie als Patient bedeutet dies, dass sie sowohl fachlich als auch persönlich zu jeder Zeit und von jedem Mitarbeiter des Teams optimal betreut werden. Hierüber lesen Sie unter dem Punkt „Sekretariat“.

Im Weiteren ist dann dargestellt, welche Ansprüche Sie als geschädigter Patient gegenüber Arzt / Ärzte und Krankenhaus / Krankenhäuser haben. Egal, ob es sich um Geburtsfehler (schwer behinderte Kinder, hypoxischer Hirnschaden, Anfallsleiden), Amputationen, Prothesen, künstliche Gelenke (Total Endoprothese; TEP), Krebsoperation, misslungene Blinddarmoperationen, Darm- oder Blasenverletzung, misslungene Schönheit-OP (z. B. Brust-OP, Bauchstraffung, Narben) oder sonstige Schadensbilder handelt, so haben sie grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Schmerzensgeldrente und Schadensersatz. Dieser Schadensersatz kann gerichtet sein auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Beerdigungskosten, Versorgungsmehraufwand, Unterhaltsschaden und anderes. Beim Schmerzensgeld kommt auch ein Schmerzensgeld für Angehörige (Angehörigenschmerzensgeld) in Betracht.

Als Patient haben sie in der Regel viele Fragen zum Medizinrecht, insbesondere zur Arzthaftung an einen Fachanwalt für Medizinrecht (Patientenanwalt). Daher habe ich eine Rubrik „Häufige Fragen“ aufgenommen und versucht, die häufigsten Fragen vorwegzunehmen und zu beantworten. Hier geht es nicht nur speziell um das Medizinrecht und Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten, sondern auch um allgemeine Fragen, wie etwa die Zuständigkeit von Landgericht und Oberlandesgericht.

In der Rubrik „Aus der Presse“ lesen Sie über viele interessante Fälle, die ich bearbeitet habe oder noch bearbeite. Es geht auch hier – wie oben schon beschrieben - um Geburtsfehler (schwer behinderte Kinder, hypoxischer Hirnschaden, Anfallsleiden), Amputationen, Prothesen, künstliche Gelenke (Total Endoprothese; TEP), Krebsoperationen, misslungene Blinddarmoperationen, Darmverletzungen, sowie misslungene Schönheit-Ops (z. B. Brustoperation, Bauchstraffung, Narben) und vieles mehr. Interessant ist oft die Höhe des erzielten Schmerzensgeldes.

Unter der Rubrik „Fälle“ finden Sie neue, für Patienten günstige Entscheidungen aus dem Medizinrecht, insbesondere aus dem Arzthaftungsrecht. Hierbei kann es genauso um die Höhe des Schadensersatz oder Schmerzensgeld gehen, wie um Besonderheiten eines Gerichtsverfahrens, z. B. der Beweislast. Thematisch geht es auch hier – Sie sehen es mir nach, wenn ich es noch einmal anführe - um Geburtsfehler (schwer behinderte Kinder, hypoxischer Hirnschaden, Anfallsleiden), Amputationen, Prothesen, künstliche Gelenke (Total Endoprothese; TEP), Krebsoperationen, misslungene Blinddarmoperationen, Darmverletzungen, sowie misslungene Schönheit-Ops (z. B. Brustoperation, Bauchstraffung, Narben) und vieles mehr.

Natürlich finden Sie auch eine Wegbeschreibung und ein Kontaktformular. Letzteres können Sie gerne auch verwenden um mir Anregungen und Kritik zukommen zu lassen. Alles was den Patienten hilf, bzw. mir und meinem Team hilft, den Patienten zu helfen, ist willkommen. Denn im Mittelpunkt steht immer der Patient! Dafür stehe ich mit meinem Namen.

Mit freundlichen Grüßen

Patientenanwalt Stefan Hermann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht


(Rechtsanwalt Medizin; Fachanwalt für Medizinrecht; Patientenanwalt; Behandlungsfehler, Ärztepfusch, Kunstfehler; Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten nach Behandlungsfehler: Geburtsfehler (hypoxischer Hirnschaden, Anfallsleiden), Amputation, Prothese, Total Endoprothese (TEP), Krebs, Blinddarmoperationen, Darmoperation, Blasenoperation, Schönheitsoperationen, Brustamputation (Ablation), Narben u. a.)